Geht ein User auf die Homepage des Bundestages, so kann er im Parlamentsfernsehen sehen, wie Abgeordnete über den Aufschwung diskutieren oder bekommt eine Antwort auf die Frage, was die deutsch-französische Parlamentariergruppe macht. Ist es aber von der Verfassung her überhaupt erlaubt, dass der Bundestag bundesweit ein solches Programm anbietet? Oder widerspricht ein solches Prinzip dem Grundsatz der Staatsfreiheit des Rundfunks?
Hubertus Gersdorf, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Rostock, hat darauf eine eindeutige Antwort: Er sieht im Parlamentsfernsehen des Bundestages keinen "Rundfunk" nach den Buchstaben des Gesetzes. Ein solches parlamentarisches Programm ist seiner Meinung nach vielmehr ein Instrument der Öffentlichkeitsarbeit. Denn, so der Spezialist für Medienrecht, die Information über die Arbeit des Parlaments dient auch dazu, einen "Grundkonsens" zwischen dem Staat und seinen Bürgern herzustellen - und ist daher auch kein "unzulässiger Staatsrundfunk". Sondern ein Programm, das interessierten Bürgern - ganz abseits des Quotendrucks - ein zusätzliches Bild über das Innenleben der Demokratie geben kann.
Parlaments- fernsehen des Deutschen Bundestages.
Duncker & Humblot, Berlin 2008; 72 S., 28 ¤