DEUTSCHE BAHN AG
FDP fordert Regeln für Entschädigung
Die Bundesregierung muss nach Ansicht der FDP-Fraktion unverzüglich einheitliche Regelungen für Entschädigungen bei Verspätungen im Fern- und Nahverkehr der Deutschen Bahn AG schaffen. In einem Antrag ( 16/9804) führen die Abgeordneten aus, das diene einer "unbürokratischen Entschädigung der Kunden".
Bei einer Verspätung von mindestens 30 Minuten hat der Fahrgast nach den Plänen der Liberalen einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 25 Prozent des Fahrpreises, sofern der Preis für eine einzelne Fahrt mindestens acht Euro beträgt. Bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten habe der Reisende einen Anspruch von 50 Prozent des gezahlten Betrags, heißt es in dem Antrag weiter. Die Regierung habe außerdem dafür zu sorgen, dass eine unabhängige Schlichtungsstelle für Streitfälle eingerichtet wird, so die Fraktion.
Die Liberalen monieren, Daten und Zahlen zu Verspätungen und Kosten durch Schadenersatzleistungen lege die Bahn derzeit nicht öffentlich vor. Bahnkunden könnten heute für die reine Verspätung keine Entschädigung von der Bahn fordern. Erstattungen seitens der Bahn erfolgten ausschließlich auf der Basis von Kulanz.
Die Europäische Union habe zwar eine Verordnung zu diesem Thema vorgelegt. Diese werde aber von den Verbraucherministernabgelehnt. Die Liberalen argumentieren, Fahrgastrechte müssten so wirksam sein, dass sich Pünktlichkeit für die Bahn finanziell auszahlt.