Die Bundeswehr, so kann man es immer wieder hören und lesen, zeichnet sich durch einen sehr hohen Ausbildungsstand aus. Und dies ermöglicht es der "starken Truppe", all ihre Aufgaben mit Bravour zu erfüllen; sei es in den Bergen des Hindukusch, in den Gewässern am Horn von Afrika oder in den Städten und Dörfern des Kosovo.
Wie gut unsere Soldaten aber auch auf die ganz alltäglichen Dinge des Lebens vorbereitet sind, zeigt die Antwort der Bundesregierung - nachzulesen in Bundestagsdrucksache 16/10431 - auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion. Der war von besorgten Bürgern zu Ohren gekommen, dass während eines militärischen Zeremoniells auf dem Marktplatz von Saarlouis, Soldaten "mit quer über der Brust getragener Waffe" durch die Straßen der Stadt patrouilliert seien. Dies aber sei "ein verfassungsrechtlich untersagtes" Demonstrieren militärischer Stärke zwecks Einschüchterung von Bürgern, die gegen die Zeremonie protestierten.
Die Bundesregierung wies den Vorwurf umgehend zurück. "Allerdings", so räumte sie ein, "mag es zutreffen, dass am Appell beteiligte Soldaten in einer Pause zwischen Stellprobe und der Durchführung des eigentlichen Zeremoniells Toiletten aufsuchten." Und weiter: "Die Soldaten führten auch in dieser Phase ihre jeweilige Handwaffe mit. Außerhalb von Gebäuden ist dabei für das Gewehr G36 die Trageweise ,um den Hals' eine der vorschriftenkonformen Möglichkeiten, die bei Passanten zu der Beobachtung und Beschreibung ,quer über die Brust' geführt haben mag." Zitat Ende.
Es ist natürlich beruhigend, dass unsere Soldaten selbst das Einrücken ins stille Örtchen militärisch korrekt beherrschen. Doch eine Frage bleibt offen: Wie sieht eigentlich die "vorschriftenkonforme Trageweise" der Handwaffe beim Verrichten der Geschäfte nach Erreichen der Toilette aus?