Datenschutzbeauftragter
Der Bundestag bestätigt Peter Schaar für weitere fünf Jahre im Amt
Peter Schaar ist zufrieden. Am 26. November wählten ihn die Abgeordneten des Bundestages erneut zum Bundesdatenschutzbeauftragten. Mit 484 Ja-Stimmen wurde der 54-jährige Schaar, der das Amt seit 2003 besetzt, für weitere fünf Jahre in dieser Funktion bestätigt. Er erhielt 52 Gegenstimmen, zwölf Abgeordnete enthielten sich.
Obwohl die Wahl durch den Bundestag erfolgt, steht der Datenschutzbeauftragte unter der Dienstaufsicht des Bundesinnenministeriums. Eine Regelung, die der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) jüngst kritisiert hatte. Der Verband dringt darauf, das Amt, wie es beim Wehrbeauftragten der Fall ist, direkt unter Kontrolle des Parlaments zu stellen. Nur so könne es unabhängig ausgefüllt werden, so der BDK.
Peter Schaar verwies in diesem Zusammenhang auf Regelungen in einigen Bundesländern, in denen diese Funktion bereits bei den Landesparlamenten angesiedelt sei. "Ich sehe mit großem Interesse der Entscheidung des europäischen Gerichtshofes zur Unabhängigkeit der Landesdatenschutz-Aufsichtsbehörden entgegen. Das kann vermutlich auch für den Bundesdatenschutzbeauftragten Konsequenzen haben", sagte Schaar gegenüber dieser Zeitung. Über die Zuständigkeiten werde in gewisser Regelmäßigkeit diskutiert. Für sein Amt sei es jedoch "besonders wichtig, wie bisher die Gelegenheit zu haben, bei der Ressortabstimmung von Gesetzgebungsvorhaben datenschutzrechtliche Aspekte einzubringen". Das geschehe zwar oft weniger geräuschvoll, sei aber manchmal effektiver, so Schaar, und müsse deshalb bei allen Gedankenspielen um eventuelle Neuzuordnungen des Amtes eine Rolle spielen.
Geräuschlos hat Peter Schaar, der Mitglied bei den Grünen ist, sein Amt nicht immer ausgefüllt. Vor allem in Bezug auf die Befugnisse der Polizeibehörden zur Verwendung privater Daten verbarg er nicht seine Sorge um den Rechtsstaat. Auch seine zweite Amtszeit werde er dafür nutzen, eine generelle Evaluationsklausel für neue Befugnisse des Gesetzgebers zu fordern, sagte er.
Datenverarbeitungsbefugnisse würden jedoch generell oft "zu allgemein" formuliert. "Wir brauchen eine unverzügliche Löschung und eine eindeutige Zweckbindung für beiläufig entstehende Prozessdaten", betonte Schaar. Nur so könne verhindert werden, dass die Daten für andere Zwecke, zum Beispiel zur Bildung von Persönlichkeitsprofilen genutzt werden.