Schwarzgeldkonten, Scheinstiftungen, kurz Parteispendenskandale erschütterten zu Beginn der 80er Jahre die Republik und damit das Vertrauen in die Parteien. Diese, namentlich die Bonner CDU, waren in die Kritik geraten, nachdem sie versuchten, Parteispenden über Scheinstiftungen von der Steuer zu befreien. Vielen unvergessen bleiben auch die Machenschaften des Flick-Konzerns, der in den 70er Jahren über jenes Hintertürchen alle im Bundestag vertretenen Parteien mit Spenden versorgte, vorbei an den Vorgaben des Parteiengesetzes. Die Abgeordneten im Bundestag fühlten sich unter Handlungszwang und verabschiedeten am 1. Dezember 1983 eine Änderung des Parteiengesetzes. Um nichts weniger als die Funktionsfähigkeit des Parteienstaates, so die Regierungsparteien CDU/CSU und FDP, ging es bei dieser Neuregelung, die vor allem die Finanzierung betraf. Um nichts weniger als ein "Amnestie-Gesetz" handle es sich hierbei, konterte das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL.
Der Zankapfel: Die Gleichstellung von Parteien und gemeinnützigen Organisationen hinsichtlich der Spenden. So sollte es möglich sein, Spenden an die Parteien steuerlich zu begünstigen. Das Nachrichtenmagazin verstand die Gesetzesänderung als "augenzwinkernde Amnestie- Empfehlung für zurückliegende Spendensünden". Dem schloss sich auch die Grünen-Fraktion im Bundestag an und verweigerte dem Gesetz geschlossen ihre Zustimmung. Die Änderung sei "verfassungsrechtlich unhaltbar", fand Otto Schily. Damit fände eine Begünstigung der Großspender statt, die den Grundsatz der gleichen Teilhabe an der politischen Willensbildung verletze. Insgesamt 416 Abgeordnete waren da anderer Meinung, 11 enthielten sich. Sie votierten für die Vorschläge, die eine Sachverständigenkommission, eingesetzt vom Bundespräsidenten, ausgearbeitet hatte. In der Gesetzesänderung ging es auch um finanzielle Mehreinnahmen der Parteien: Von 3,5 DM auf 5 DM erhöhte sich die Wahlkampfkostenpauschale pro Wahlberechtigtem. Gleichzeitig verpflichtete das Gesetz die Parteien, Spenden über 20.000 DM jährlich unter Angabe von Namen und Anschrift des Spenders in ihrem Rechenschaftsbericht zu verzeichnen.
Die Gesetzesänderung ziele, so der CDU-Abgeordnete Franz Heinrich Krey, vor allem auf "die Transparenz der Einnahmen und Ausgaben der Parteien". Auch die oppositionelle SPD stimmte überwiegend für die Neuordnung der Parteienfinanzierung. Durch die Anhebung der Wahlkampfkostenrückerstattung seien die Parteien in der Lage, fortan ihre "in unserem demokratischen Verfassungssystem unverzichtbaren Aufgaben dauerhaft zu konsolidieren und zur politischen Stabilität des Gemeinwesens maßgeblich beizutragen", erklärte der SPD-Abgeordnete Jürgen Schmude. Sein Parlaments-Kollege von der FDP-Fraktion, Detlef Kleinert, hielt das neue Gesetz für eine "klare und saubere Lösung". Doch er äußerte auch Selbstkritik: "Wir alle haben in der Vergangenheit gesündigt", erinnerte er die versammelten Abgeordneten.
Nur in einem Punkt waren sich fast alle Abgeordneten einig: Der Artikel 21 des Grundgesetzes musste geändert werden. Künftig sollte er die Parteien dazu verpflichten, nicht nur über die Herkunft, sondern auch über die Verwendung ihrer Mittel und ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft abzulegen.