Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz 2009 am 28. November verabschiedet. Die Koalitionsfraktionen Union und SPD votierten für den Entwurf, Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion enthielten sich der Stimme. Allein die FDP lehnte das Gesetz ab.
Die Koalition hatte in letzter Minute im Finanzausschuss noch einige Änderungen an dem Gesetzentwurf durchgesetzt. So wird die Abzugsmöglichkeit von Schulgeld bei der Steuer verbessert. Im ursprünglichen Entwurf war vorgesehen, dass 30 Prozent des Schulgeldes bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro im Jahr steuerlich geltend gemacht werden können. Jetzt wird der Höchstbetrag auf 5.000 Euro erhöht. Darüber hinaus kann jetzt auch Schulged bei der Steuer berücksichtigt werden, das für den Besuch berufsbildender Schulen gezahlt wird. Eine weitere Änderung betrifft den Vorsteuerabzug bei Dienstfahrzeugen, der bei gemischter Nutzung entfallen sollte. Diese Vorschrift wurde aus dem Gesetz herausgenommen. Davon verspricht man sich eine Stabilisierung des Neuwagenverkaufs. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Einführung des optionalen Faktorverfahrens beim Lohnsteuerabzug für Ehegatten. Mit dem Verfahren soll sichergestellt werden, dass der geringer verdienende Ehegatte steuerlich nicht mehr so hoch belastet wird wie in der Steuerklasse V.