Die Kastration von Ferkeln ohne Betäubung soll spätestens bis zum 31. Dezember 2011 verboten werden. Dies fordern Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 16/10615). Eine derzeit noch geltende Ausnahmeregelung im Tierschutzgesetz, mit der das Kastrieren ohne Betäubung zulässig ist, müsse gestrichen werden. Außerdem soll sich die Bundesregierung für ein endgültiges Verbot des betäubungslosen Kastrierens zum gleichen Datum einsetzen, da diese Methode gesellschaftlich nicht mehr akzeptabel sei. Die Fraktion verlangt, dass "praxistaugliche Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration" eingeführt werden. Wie es in dem Antrag weiter heißt, ist die Kastration von Ferkeln ohne Betäubung gängige Praxis in deutschen und europäischen Schweineställen. Durch die Kastration wird der "Ebergeruch" in Fleisch und Fett der geschlachteten Tiere, der als ekelerregend empfunden wird, verhindert. Deutschland sei der größte Schweineproduzent Europas, heißt es in dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen weiter. 23 Millionen Ferkel seien jedes Jahr betroffen. "Die Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz und das deutsche Tierschutzgesetz verlangen, dass Tieren ohne vernünftigen Grund keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden dürfen", stellt die Fraktion fest. Die vom Deutschen Bauernverband, dem Verband der Fleischwirtschaft und dem Zentralverband des Deutschen Einzelhandels getroffene Vereinbarung, nach der die Ferkelkastration nur noch in Verbindung mit einem schmerzstillenden Mittel durchzuführen ist, bezeichnet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als "Schritt in die richtige Richtung, der aber gesetzlich abzusichern ist, um Wettbewerbsverzerrungen durch Tierschutzdumping zu verhindern".