Notfalleinsätze können auch Rettungsassistenten in arge Bedrängnis bringen. Da die gesetzliche Grundlage für ihre Einsätze unzureichend geregelt ist, sprach sich der Petitionsausschuss in seiner Sitzung am 21. Januar für eine Klärung der Befugnisse der Rettungsassistenten aus. Sowohl die Regelung der Kompetenzfrage am Einsatzort als auch eine Novellierung der Ausbildung für Rettungsassistenten sei hierfür erforderlich, betonte der Ausschuss. Er beschloss mehrheitlich, die zugrunde liegende Eingabe den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben und dem Bundesministerium für Gesundheit als Material zu überweisen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Petition in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen einbezogen wird.
Grundlage für diesen Beschluss war die Beschwerde eines Petenten, die derzeitige Rechtslage zwinge die Rettungsassistenten, bis zum Eintreffen des Notarztes bei der Anwendung von lebenserhaltenden Maßnahmen zuweilen im rechtsfreien Raum handeln zu müssen. Es verstreiche zudem oft wertvolle Zeit in lebensbedrohlichen Situationen, bis Patienten adäquat geholfen werden könne.
Der Petitionsausschuss stellte fest, dass die Notwendigkeit der Neuregelung des Rettungsassistenzdienstes sowohl auf parlamentarischer als auch auf Regierungsebene gesehen werde. Bereits im ersten Halbjahr 2008 sei eine Expertengruppe unter Einbeziehung von Fach- und Berufsverbänden und den beteiligten Ländern eingesetzt worden. Die Forderung der Oppositionsfraktionen, die Petition mit einem höheren Votum zu versehen und damit sicherzustellen, dass die Petition überprüft und nach Möglichkeiten der Abhilfe gesucht wird, war im Ausschuss nicht mehrheitsfähig.
2007 hatte sich bereits der Gesundheitsausschuss mit dieser Thematik befasst. Ein Antrag der FDP-Fraktion ( 16/6798) zum Berufsbild des Rettungsassistenten fand damals keine Zustimmung.