Die Vorschläge der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen für ein einheitliches Rentenrecht in Ost und West fanden in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 19. Januar ein geteiltes Echo. Die Sachverständigen begrüßten zwar grundsätzlich das Ziel, zu einer Neuregelung zu kommen. Insbesondere den im Antrag der FDP ( 16/9482) enthaltenen Vorschlag einer Einmalzahlung bewerteten sie aber skeptisch. Die Liberalen regen an, zum Stichtag 1. Juli 2010 die Rechengrößen für die Rentenberechnung zu vereinheitlichen. Ferner solle der ausstehende künftige Prozess einer Angleichung des Rentenwertes Ost an den Rentenwert West in die Gegenwart vorgezogen und abgefunden werden. Versicherte und Rentner mit Entgeltpunkten Ost sollen im Rahmen der Angleichung der Rechenwerte eine Einmalzahlung erhalten.
Bisher werden im Osten des Landes die Entgelte für die Ermittlung der Entgeltpunkte hochgewertet, um zu verhindern, dass sich für die Ostdeutschen aus den niedrigen Arbeitsentgelten der DDR und dem niedrigeren Lohnniveau Nachteile bei der Rente ergeben. Ein Arbeitsverdienst Ost wird um den Faktor erhöht, der dem Verhältnis zum Durchschnittslohn West entspricht. Das waren 2008 rund 18 Prozent. Gleichzeitig liegt der Rentenwert, der ebenfalls in die Berechnung einfließt, im Osten ungefähr 12 Prozent unter dem Wert im Westen.
Ingo Nürnberger vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) betonte, die jetzige Regelung führe "zu eigenartigen Verteilungswirkungen". Die von beiden Fraktionen geforderte Abschaffung der Höherbewertung könnten das Problem aber nicht lösen, sagte er. Ohne eine Ersatzlösung sei die Angleichung oder auch die Einmalzahlung nicht akzeptabel.
Für die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) stellte Martin Kröger fest, der FDP-Antrag sei "grundsätzlich sehr gut gelungen" - mit Ausnahme der Einmalzahlung: "Man kann nicht für eine fiktive Lohnangleichung eine Kompensationszahlung leisten", kritisierte er.
Wolfgang Binne von der Rentenversicherung Bund bewertete die Einmalzahlung ebenfalls kritisch. Ein solches Verfahren würde die Abkehr von einem Kernelement der Rentenversicherung darstellen, wonach Leistungen als lebenslange regelmäßige Zahlung erbracht werden, sagte Binne.