Die Rechte der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr sollen gestärkt werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf ( 16/11607) vorgelegt, mit dem eisenbahnrechtliche Vorschriften an eine europäische Verordnung angeglichen werden sollen. Vorgesehen ist darin, dass Eisenbahnunternehmen für Verspätungen und Ausfälle von Zügen haften müssen. Bei einer Verspätung ab 60 Minuten müssen künftig 25 Prozent des Fahrpreises erstattet werden; bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden sind es 50 Prozent. Dieser Betrag muss auf Wunsch in bar gezahlt werden. Die EU-Verordnung tritt automatisch im kommenden Dezember in Kraft. Die Regierung plant jedoch, sie früher gelten zu lassen.
Den Höchstsatz bei Geldstrafen will die Bundesregierung von 5.000 Euro auf 20.000 Euro anheben. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf ( 16/11606) vorgelegt. Der bisherige Höchstsatz werde der "zwischenzeitlichen Entwicklung von Spitzeneinkommen nicht mehr gerecht", heißt es zur Begründung. Die Obergrenze von einem Tagessatz von 5.000 Euro ist seit 1975 im Kern unverändert. Ein entsprechendes Einkommen sei damals noch die "große Ausnahme" gewesen. Um materielle Gerechtigkeit zu schaffen, seien Täter mit sehr hohen Einkünften angemessen zu erfassen. Der Bundesrat hat in einer Stellungnahme dafür plädiert, keine Höchstgrenze für zu verhängende Tagessätze festzusetzen. Es sei nicht einzusehen, dass ein Spitzenverdiener, der ein Tagesnettoeinkommen von mehr als 20.000 Euro erzielt, durch die künstliche "Deckelung" der Höchstgrenze nochmals begünstigt werde, argumentiert die Länderkammer.
Um die Möglichkeit des Rechtsuchenden zu verbessern, bei einem Streit mit dem Rechtsanwalt eine Lösung ohne Anrufung der Gerichte zu erreichen, soll es eine bundesweit tätige, unabhängige "Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft" bei der Bundesrechtsanwaltskammer geben. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf ( 16/11385) vorgelegt.
Die Linksfraktion will den Datenschutz für Beschäftigte stärken. In einem Antrag ( 16/11376) fordert sie die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Nicht erst die Bespitzelungsaffäre beim Discounter Lidl zeige, dass Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz deutlich besser gegen die Verletzung ihres informationellen Selbstbestimmungsrechts geschützt werden müssen, schreibt die Fraktion. Nach ihrer Vorstellung müsse der Gesetzentwurf unter anderem regeln, dass die Erhebung, Speicherung, Veränderung sowie die Nutzung der Daten von Beschäftigten nur zulässig sei, wenn sie durch ein Gesetz erlaubt werde oder ein mit den Betroffenen geschlossener Vertrag dies erfordere.