Der Markt für Kinderpornografie im Internet soll "empfindlich gestört" werden. Das sagte eine Vertreterin des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) am 22. Januar im Unterausschuss für Neue Medien. In Zusammenarbeit mit den sieben größten Internet-Providern in Deutschland soll der Zugang zu Internetseiten mit Kinderpornografie gesperrt werden. Vorbilder für das Vorgehen in Deutschland seien Norwegen und Dänemark, erklärte sie.
Bis Ende Februar würden verbindliche Vereinbarungen zwischen dem BMFSFJ, den Ministerien für Inneres und Wirtschaft und den Providern getroffen. Eine Arbeitsgruppe unter der Federführung des BMFSFJ habe am 23. Januar ihre Arbeit aufgenommen hat. Die Provider sollen die technische Umsetzung der Vereinbarungen leisten. Daneben werde das Bundeskriminalamt eine Liste mit denjenigen Seiten führen, die geblockt werden sollen. Diese müsse gegebenenfalls täglich aktualisiert werden, sagte die Vertreterin des Ministeriums. Außerdem erfolge ein Austausch der Listen mit anderen Ländern, insbesondere mit dem Netzwerk Circamp (Cospol Internet Related Child Abusive Material Projekt).
Das BMFSJF betonte, dass dieses Vorgehen gegen die Verbreitung ein Baustein sei neben der Ermittlung der Täter. Erfahrungen aus anderen Ländern hätten gezeigt, dass die Zugriffe zurückgingen, wenn bei Aufrufen einer entsprechenden Seite der Hinweis erfolge, dass sich der Internetnutzer durch Weiterklicken auf die geblockte Seite strafbar mache. Als Beispiel für die Summen, die sich mit Kinderpornografie im Netz verdienen lassen, nannte Niederfranke eine Zahl aus dem Jahr 2004: In einer Woche seien weltweit 1,3 Millionen US-Dollar umgesetzt worden.
Am 12. Februar findet im Unterausschuss Neue Medien ein öffentliches Gespräch mit Sachverständigen über die rechtlichen und technischen Möglichkeiten zur Sperrung von Kinderpornografieseiten statt.