Es geht um viel mehr, als der dürre Begriff Patientenverfügung vermuten lässt. Es geht um das Recht jedes einzelnen, seine persönlichsten Angelegenheiten selbst zu regeln. So beschreiben Liberale den Fall. Es geht darum, so argumentierten ihre überwiegend religiös geprägten Widersacher noch vor kurzem, die christlichen Fundamente unseres Zusammenlebens zu schützen.
Es geht also, so oder so, um Anliegen, die ihren Verfechtern heilig sind. Das erklärt die Zähigkeit, mit der das Parlament nun seit fünf Jahren darum streitet, wie Ärzte mit schriftlich niedergelegten Anweisungen von Patienten verfahren sollen, die sich selbst nicht mehr äußern können.
In der vergangenen Woche hat der Bundestag das Thema wieder aufgegriffen. Man muss weit zurückblicken, um würdigen zu können, was das Parlament inzwischen erreicht hat. Es ist nicht nur die ideologische Schärfe aus diesem Streit verschwunden. Auch die Positionen haben sich einander in erstaunlichem Maße angenähert.
Noch vor einem Jahr war das Lager der Lebensschützer entschlossen, die Patienten faktisch zu entmündigen. Nur wenn die Ärzte ohnehin ans Ende ihrer Kunst gelangt waren, sollten sie den Willen der Sterbenden respektieren. Diese Ansicht wird im Bundestag nicht mehr vertreten. Es geht nur noch um Fragen wie die, ob eine wirksame Verfügung der Niederschrift durch einen Notar bedarf.
Die Würde des Patienten gebietet es, "sein in einwilligungsfähigem Zustand ausgeübtes Selbstbestimmungsrecht auch dann noch zu respektieren, wenn er zu eigenverantwortlichem Entscheiden nicht mehr in der Lage ist". So urteilte vor sechs Jahren der Bundesgerichtshof. Endlich ist eine gesetzliche Regelung absehbar, die diesem Anspruch gerecht wird.