Im öffentlichen Personenfernverkehr bleibt alles wie es ist. Der Bundestag lehnte am 22. Januar Anträge der FDP-Fraktion ( 16/384) und von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/842) ab, in denen mehr Wettbewerb im Buslinienfernverkehr gefordert wurde. Nach dem Willen der FDP sollte die Bundesregierung "wettbewerbsfeindliche Restriktionen" im Personenbeförderungsgesetz streichen. Auch im Steuer- und Abgabenrecht sei für faire Wettbewerbsbedingungen zwischen allen öffentlichen Fernverkehrsanbietern zu sorgen. Einseitige Mehrwertsteuerermäßigungen für den Schienenfernverkehr dürften nicht eingeführt werden. Die Fraktion führte aus, das Personenbeförderungsgesetz untersage die Genehmigung neuer Transportangebote auf Strecken, die mit den vorhandenen Verkehrsmitteln bedient werden können. Damit werde die faktische Monopolstellung der Deutschen Bahn AG auch auf den Wettbewerb mit dem Straßenverkehr ausgedehnt.
Die Bündnisgrünen forderten in ihrem Antrag, die Bundesregierung solle den Buslinienfernverkehr möglich machen und einen Gesetzentwurf vorlegen, der dem Anbieten von liniengebundenem Personenfernverkehr mit Omnibussen den Weg ebne. Bislang verhinderten die rechtlichen Rahmenbedingungen im liniengebundenen Personenfernverkehr eine Konkurrenz zwischen Bahn und Omnibus. Innerhalb Deutschlands existiere kaum Linienfernverkehr mit Omnibussen, abgesehen vom Verkehr von und nach Berlin oder Zubringerverkehren zu Flughäfen. Das Zustandekommen einer wirklichen Konkurrenzsituation zwischen Bahn und Bus wollten die Grünen an faire Wettbewerbsregeln binden. Da die Bahn für die Schienennutzung ein Trassenentgelt entrichten müsse, sollten auch Busse ein Wegekostenentgelt zahlen.