Konjunkturpaket II
Koalition will mit 50 Milliarden Euro die Folgen der Rezession mildern
Deutschland bekommt ein zweites Konjunkturpaket - und die Abgeordneten des Bundestages müssen mit nächtlichen Sondersitzungen rechnen. Nach bisherigen Planungen soll das Maßnahmenpaket am 27. Januar vom Bundeskabinett dem Bundestag zugeleitet werden. Dieser will sich am 30. Januar erstmals damit beschäftigen. Eine Anhörung könnte es am 9. Februar geben. Die mitberatenden Ausschüsse sollen am 10. Februar tagen und der Haushaltsausschuss will seine Beratungen am 11. Februar abschließen. Vom Bundestag verabschiedet werden soll das Konjunkturpaket am 13. Februar. Anschließend will sich der Bundesrat schnellstmöglich mit dem Maßnahmenpaket beschäftigen.
Worum geht es? Nach dem Konjunkturpaket I vom Dezember vergangenen Jahres sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, in einem zweiten Maßnahmenpaket in Höhe von bis zu 50 Milliarden Euro weitere Impulse geben zu müssen, um die Folgen der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise zu mildern.
In dem zweiten Konjunkturpaket ist bisher nach der Einigung im Koalitionsausschuss unter anderem enthalten:
Im Mittelpunkt stehen Investitionen in Höhe von rund 17,3 Milliarden Euro. Das Geld soll in die Sanierung von Schulen und Hochschulen fließen, aber auch in die Sanierung von Straßen und anderen öffentlichen Gebäuden wie zum Beispiel Schwimmbädern und Rathäusern. Der Bund will 10 Milliarden Euro für kommunale Investitionen und 4 Milliarden Euro für direkte Investitionen zahlen. Die Länder sollen 3,3 Milliarden Euro beisteuern. Damit die Investitionen schnell umgesetzt werden können, soll das Vergaberecht gelockert werden.
Ab 1. Januar 2009 soll rückwirkend der Eingangssteuersatz von 15 auf 14 Prozent sinken. Der steuerfreie Grundfreibetrag soll um 170 Euro auf 7834 Euro angehoben werden. Außerdem sind Maßnahmen zum Abbau der sogenannten kalten Progression vorgesehen. Zusätzlich soll ab 2010 der Grundfreibetrag auf 8004 Euro steigen. Insgesamt werden die Bürgerinnen und die Bürger dadurch nach den Berechnungen der Koalition 2009 um 2,9 Milliarden Euro und 2010 um 6 Milliarden Euro entlastet.
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sollen zum 1. Juli 2009 von 15,5 auf 14,9 Prozent gesenkt werden Dadurch würden Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen bis Ende 2010 um 9 Milliarden Euro entlastet. In gleicher Höhe steigt der Bundeszuschuss an die Krankenkassen.
Für jedes Kind soll ein einmaliger Betrag von 100 Euro gezahlt werden. Außerdem sollen Hartz-IV-Empfänger ab Juli je Kind von sechs bis 13 Jahren rund 35 Euro mehr im Monat erhalten.
Zur Unterstützung der Autoindustrie gibt es eine Umweltprämie, die sogenannte Abwrackprämie: Beim Kauf eines umweltfreundlichen Neuwagens und der Verschrottung eines mindestens neun Jahre alten Fahrzeugs sollen 2.500 Euro gezahlt werden. Die Prämie gilt für Zulassungen bis Ende 2009. Es wird noch diskutiert, ob es die Prämie auch beim Kauf von Leasingfahrzeugen oder Jahreswagen gelten soll. Dafür veranschlagt der Bund Kosten von 1,5 Milliarden Euro. Die Kfz-Steuer soll zum 1. Juli 2009 vom Hubraum auf den Schadstoffausstoß umgestellt werden. Für die Entwicklung umweltfreundlicher Motoren sind ebenfals Förderungen vorgesehen.
Um Entlassungen zu vermeiden, soll Kurzarbeit attraktiver werden. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erstattet den Arbeitgebern die Hälfte der auf Kurzarbeit entfallenden Sozialbeiträge. Für Zeiten der Qualifizierung können die vollen Sozialbeiträge erstattet werden. Auf die BA kommen dadurch Mehrausgaben in Höhe von 2,1 Milliarden Euro zu. Finanziert wird dies aus den Rücklagen. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung soll bis Ende 2010 bei 2,8 Prozent bleiben.
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) wird um 450 Millionen Euro jährlich aufgestockt. Die Förderung wird bundesweit auf Firmen mit bis zu tausend Beschäftigten ausgedehnt. Der Ausbau der Breitbandverkabelung für das Internet wird beschleunigt. Bis Ende 2010 sollen alle bislang nicht versorgten Gebiete über leistungsfähige Breitbandanschlüsse verfügen. Für die Exportwirtschaft wird die Erweiterung der Möglichkeiten zur bundesgedeckten Exportfinanzierung geprüft.
Zur Absicherung von Krediten an Großunternehmen soll der Bürgschaftsrahmen des Bundeswirtschaftsministeriums für Inlandsdarlehen von bisher 25 auf 100 Milliarden Euro aufgestockt werden.