Am 3. Dezember 2008 haben im finnischen Oslo 94 Staaten das Übereinkommen über Streumunition unterzeichnet. Damit wird der Einsatz, die Herstellung, der Erwerb und die Weitergabe von Streubomben verboten. Außerdem verstärkt das Abkommen die Hilfe für die Opfer früherer Einsätze und die Unterstützung betroffener Staaten.
Streubomben verteilen große Mengen von Sprengkörpern über sehr weite Flächen und verletzen oder töten Menschen dadurch meist wahl- und ziellos. Unter den Ofern sind auch viele Kinder, die die verstreute Munition für Spielzeug halten.
Am 23. April hat der Bundestag nun den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Übereinkommen vom 30. Mai 2008 über Streumunition ( 16/12226) einstimmig angenommen. Damit werden die Voraussetzungen für die Ratifizierung in Deutschland geschaffen. Alle Fraktionen sahen in dem jetzt vollzogenen Verbot von Streumunition einen wichtigen und historischen Schritt. Das Abkommen tritt jedoch erst in Kraft, wenn es von 30 Staaten ratifiziert wurde.
Die Grünen erhoben weitergehende Forderungen: In ihrem Entschließungsantrag ( 16/12710) drängten sie unter anderem auch auf ein Verbot von Punktzielmunition, die selbständig Ziele finden und zerstören kann. Der Antrag wurde bei Zustimmung der Antragsteller und der Linksfraktion von den übrigen Fraktionen abgelehnt.