Gewaltopfer
Der Kreis der Anspruchsberechtigten nach dem Opferentschädigungsgesetz wird erheblich erweitert
Deutsche, die im Ausland Opfer einer Gewalttat oder eines terroristischen Anschlags werden, können künftig Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) geltend machen. Am 23. April beschloss der Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ( 16/12273), mit dem der Kreis der Anspruchberechtigten erweitert wird.
Eine Entschädigung erhalten künftig auch Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die in Deutschland Opfer von Gewaltakten werden. Allerdings gilt diese Regelung mit Einschränkungen. Touristen und Geschäftsreisende sind von der neuen Regelung ausgenommen. Menschen, die mit dauerhaft in Deutschland lebenden Personen bis zum dritten Grad verwandt sind und sich nur vorübergehend hier aufhalten, können jedoch künftig Ansprüche nach dem OEG geltend machen.
Mit den Änderungen löst sich das Gesetz von dem Territorialitätsprinzip. Danach bestand für Deutsche bisher nur ein Anspruch nach dem OEG, wenn die Straftat im Inland begangen wurde, weil der Staat außerhalb seines Territoriums keine Möglichkeit hat, den Schutz der Betroffenen sicherzustellen. "Das galt lange als ein unumstößliches Dogma. Angesichts dessen musste man einen langen Atem haben", hob Siegfried Kauder (CDU) unter Hinweis auf die jahrelangen Verhandlungen hervor.
Franz Thönnes, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, betonte: "Mit dieser Novelle bekräftigen wir: Wer Opfer einer vorsätzlichen Gewalttat geworden ist, der erfährt in Deutschland materielle Unterstützung durch die Gesellschaft." Jörg van Essen (FDP) lobte, wofür sich seine Fraktion lange stark gemacht hatte: "Auch eingetragene Lebenspartnerschaften sind geschützt, das ist die wichtigste Botschaft." Jörn Wunderlich (Die Linke) kritisierte, dass das OEG grundsätzlich nicht für alle gelte, die in Deutschland Gewaltopfer werden. Außerdem verstehe er nicht, wieso 18 Jahre nach der Wiedervereinigung Opfer in Ost- und Westdeutschland unterschiedlich entschädigt werden. Jerzy Montag (Grüne) stellte zufrieden fest: "Die Koalition hat den Gesetzentwurf der Grünen von A bis Z abgeschrieben. Aber das ist nicht schlimm." Er kritisierte die "kaskadenhafte Verweisungskette" in Bezug auf eingetragene Lebenspartnerschaften. Diese Verweiskette, so hob Anton Schaaf (SPD) hervor, "hindert uns aber nicht daran, Richtiges zu tun".