Eine Gruppe von 95 Parlamentariern um die SPD-Abgeordnete Christel Humme und Irmingard Schewe-Gerigk (Bündnis 90/Die Grünen) haben einen Gesetzentwurf zur Ände- rung des Schwangerschaftkonfliktgesetzes ( 16/12664) vorgelegt. Ärzte sollen demzufolge verpflichtet werden, bei Feststellung der Schwangerschaft der werdenden Mutter schriftliche Informationen über ihren Rechtsanspruch auf Beratung in allen Fragen rund um die Schwangerschaft auszuhändigen. Auch die Kontaktdaten von wohnortnahen Beratungsstellen sollen enthalten sein.
Die Abgeordneten fordern auch eine Pflicht der Ärzte, Schwangere vor vorgeburtlichen Untersuchungen ihres Kindes medizinisch zu beraten. Bei diesen Untersuchungen können auch mögliche Behinderungen und Krankheiten des Kindes festgestellt werden. Die Ärzte sollen ihre Patientinnen auf die Chancen und Risiken der Pränataldiagnostik hinweisen und auf das Recht, die Untersuchungen abzulehnen. Schwangere sollen zudem auf ihren Rechtsanspruch auf die Hilfe durch Beratungsstellen aufmerksam gemacht werden. Wünscht eine Schwangere weitere Beratung, ist der Arzt verpflichtet, auf einen zeitnahen Termin hinzuwirken. Den Beratungsstellen fiele dem Gesetzentwurf zufolge die Aufgabe zu, auf Verlangen der Frau den Kontakt zu Selbsthilfegruppen und Behindertenverbänden zu vermitteln.
Zur Begründung heißt es, der bisherige Anspruch der Schwangeren und ihrer Partner auf Beratung sei noch zu wenig bekannt. Eine vom Arzt unabhängige Beratung werde jedoch aufgrund der Zunahme vorgeburtlicher Untersuchungen und des medizinischen Fortschritts immer bedeutsamer.