Ende der 1970er Jahre sprachen angesichts von Geburtenrückgang und der steigenden Zahl von Abtreibungen viele von der "Krise der Familie". Gleichzeitig waren die Gräben auf diesem Politikfeld noch immer tief. Während die sozialliberale Koalition mit der Einführung des Mutterschaftsurlaubs berufstätige Frauen unterstützen wollte, befürchtete die Union eine "Diskriminierung der Hausfrauen". Denn die Neuregelung, die der Bundestag am 10. Mai 1979 verabschiedete, sollte es arbeitenden Frauen ermöglichen, sich länger um ihre Kinder zu kümmern. Sechs, statt wie vorher zwei Monate nach der Geburt, konnten sie von nun an zu Hause bleiben, bei Kündigungsschutz und Arbeitsplatzgarantie. Vom Staat bekamen die Frauen ein Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 750 DM monatlich. Hausfrauen gingen dagegen leer aus.
Die CDU/CSU-Fraktion forderte daher die Einführung eines Familiengeldes in Höhe von 400 DM, dass bis zu 18 Monate lang jeder Mutter ausgezahlt werden sollte. Es gehe um "die gesellschaftspolitische Anerkennung der Hausfrauen-Zeit", erklärte die Abgeordnete Erna-Maria Geier (CDU). Familienministerin Antje Huber (SPD) verteidigte das Gesetz in der Debatte und betonte, der Regierung gehe es um "die Wahlfreiheit der Frau". Letztlich votierten 268 Parlamentarier für die Einführung des Mutterschaftsurlaubs, darunter auch 60 Unionsabgeordnete. 126 stimmten mit Nein.
Vielen ging die Neuregelung trotzdem nicht weit genug. Schließlich galt der Urlaub nur für Mütter, nicht aber für Väter. Das 2007 eingeführte Elterngeld können dagegen Mütter wie Väter bis zu 14 Monate lang erhalten.