Bundestag
Gremium soll Vorgänge rund um die Hypo Real Estate aufklären
Mit der Konstituierung des zweiten Untersuchungsausschusses in dieser Wahlperiode ist am 23. April der Startschuss für die Klärung der Vorgänge um den Münchener Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate (HRE) gefallen. Zuvor hatte der Bundestag auf Antrag von 164 Abgeordneten der Oppositionsfraktionen beschlossen, den Ausschuss einzusetzen. Der Bundestag ist verpflichtet, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, wenn dies von einem Viertel seiner Mitglieder verlangt wird.
Direkt im Anschluss an die Konstituierung kamen die Mitglieder des Untersuchungsausschusses zu einer ersten nichtöffentlichen Sitzung zusammen. Im Ergebnis fasste der Ausschuss zehn Verfahrensbeschlüsse, darunter die Vereinbarung über die Reihenfolge der Fraktionen bei der Befragung von Zeugen und die Behandlung von Ausschussprotokollen. Zudem einigten sich die Abgeordneten auf das Verfahren bei Mitteilungen aus nichtöffentlichen Sitzungen. Voraussichtlich am 7. Mai wird der Untersuchungsausschuss die weitere Terminplanung beschließen.
Zum Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses wurde der SPD-Abgeordnete Hans-Ulrich Krüger bestimmt. Umstritten war die Besetzung des Stellvertreterpostens. Während FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen forderten, der stellvertretende Vorsitzende dürfe nicht auch den Koalitionsfraktionen angehören, verwies Krüger auf die Geschäftsordnung, die vorschreibe, dass dabei das Stimmenverhältnis der Fraktionen im Bundestag abgebildet werden müsse. Im Ergebnis wurde die Abgeordnete Daniela Raab (CSU) gegen die Stimmen der Opposition zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Dem Gremium gehören elf Mitglieder an, jeweils vier stellen die CDU/CSU und die SPD und jeweils eines die FDP, die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.
Gemäß des Einsetzungsbeschlusses ( 16/12690) soll der Untersuchungsausschuss unter anderem klären, ob in den Geschäftsbereichen des Bundesfinanzministeriums (BMF), einschließlich des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (Soffin) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), und der Deutschen Bundesbank Erlasse, Weisungen, Fehleinschätzungen oder sonstige Handlungen zur Schieflage der Hypo Real Estate beigetragen haben.