Die Bundesregierung muss keinen Masterplan für mehr Sicherheit auf deutschen Straßen vorlegen. Einen entsprechenden Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/11212) lehnte der Verkehrsausschuss am 22. April mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der FDP ab. Die Antragsteller und die Linksfraktion stimmten dafür.
Mit dem Masterplan "Vision Zero" sollte die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten in Deutschland bis zum Jahr 2010 gemessen an Zahlen von 2001 um 50 Prozent reduziert werden. Neben gesetzlichen Änderungen sollte der Masterplan eine Kampagne beinhalten, die gemeinsam mit "allen relevanten gesellschaftlichen Kräften" bundesweit durchgeführt werden soll. Als Mindestanforderung sollte darin unter anderem aufgenommen werden, dass ein Tempolimit-Konzept 30/80/120 eingeführt wird. Dabei sollte die Geschwindigkeit auf deutschen Autobahnen an das Geschwindigkeitsniveau der europäischen Nachbarstaaten durch ein allgemeines Tempolimit von 120 Stundenkilometer angepasst werden. Die Koalition begründete ihre Ablehnung damit, dass es in dem Antrag zwar "sinnvolle" Anregungen gebe, vielen Punkten aber nicht zugestimmt werden könnte. So sei das Ziel "Zero" Verkehrstote nicht zu erreichen. Die FDP-Fraktion wandte sich vor allem gegen das vorgeschlagene Tempolimit. Nach ihrer Ansicht gibt es in Deutschland gemessen an der Bevölkerung vergleichsweise weniger Verkehrstote als in allen anderen europäischen Ländern mit Tempolimit.
Dem widersprach die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und betonte, die Verkehrssicherheit habe viele Faktoren. Deshalb könne man nur vergleichen, ob es in einem bestimmten Straßenabschnitt weniger Tote mit oder ohne Tempolimit gebe. Die Linksfraktion wies vor allem darauf hin, dass in Zukunft vor allem in die Rettungsdienste investiert werden müsse, damit gerade auf dem Land die Zahl der Verkehrstoten verringert werden könne.