Unter Umständen könnte vor der Bundestagswahl doch noch das Kinderschutzgesetz ( 16/12429) verabschiedet werden. Nachdem sich die SPD nach der Anhörung im Familienausschuss Ende Mai geweigert hatte, den vom Kabinett beschlossenen Entwurf weiter zu unterstützen, hat das von Ursula von der Leyen (CDU) geführte Familienministerium Änderungsvorschläge vorgelegt. Die familienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Caren Marks, sagte, die Sozialdemokraten würden die Änderungen nun prüfen. Für eine Verabschiedung des Gesetzes bleibt allerdings nur noch bis Anfang Juli Zeit, da dann die letzte Sitzungswoche vor der Sommerpause stattfindet.
Mit dem Gesetzentwurf will von der Leyen Kinder besser vor Verwahrlosung und Missbrauch schützen. Ärzte und andere Berufsgeheimnisträger sollten ihren Plänen zufolge verpflichtet werden, bei einem Verdacht auf Gefährdung des Kindes eine zweite Fachperson oder das Jugendamt hinzuzuziehen. Aber auch andere Berufsgruppen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, wie Lehrer oder sogar Bademeister hätten demzufolge Informationen weitergeben sollen. Das Jugendamt wäre zu einem Hausbesuch verpflichtet worden, sofern dieser das Kindeswohl nicht gefährdet. Sachverständige hatten diese Verpflichtungen während der öffentlichen Anhörung des Familienausschusses kritisiert.
Mit den Änderungsvorschlägen will das Familienministerium dem Jugendamt mehr Spielraum geben. Jetzt heißt es, die Verpflichtung solle auf diejenigen Fälle beschränkt werden, "in denen dies nach fachlicher Einschätzung im Einzelfall erforderlich ist". Außerdem müsse ausdrücklich das Kind oder der Jugendliche einbezogen werden, wenn es um eine Einschätzung seiner Gefährdung und die Weitergabe von Informationen gehe.