In den Jahren 2006 und 2007 sind in Deutschland neun Anträge auf eine Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken genehmigt worden. Dies geht aus einer Unterrichtung zum "dritten Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes" ( 16/12956) hervor.
Danach waren von Anfang 2006 bis Ende 2007 beim Robert-Koch-Institut als zuständiger Genehmigungsbehörde "im Zusammenhang mit inhaltlich eigenständigen Projekten" neun Anträge auf Einfuhr und Verwendung humaner embryonaler Stammzellen eingegangen und zudem noch vier Anträge aus dem vorangegangenen Berichtszeitraum anhängig gewesen. Neun der insgesamt 13 Anträge wurden der Unterrichtung zufolge bis Ende 2007 genehmigt. Bei vier Anträgen sei das Genehmigungsverfahren zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen gewesen. Laut Vorlage gingen die Genehmigungen an acht Forschergruppen, von denen drei bereits im Rahmen zuvor erteilter Genehmigungen mit menschlichen embryonalen Stammzellen arbeiteten. Wie es weiter heißt, wurden solche Stammzellen in Deutschland Ende 2007 von insgesamt 16 Forschungsgruppen verwendet, die in 23 Projekten tätig waren.