Die privaten Krankenversicherungen (PKV) sind mit ihren Verfassungsbeschwerden gegen zentrale Vorschriften der Gesundheitsreform gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte am 10. Juni das Reformwerk von 2007, das die Privatkassen bei der Versorgung älterer und kranker Menschen stärker in die Pflicht nimmt und für mehr Wettbewerb sorgen soll. Die Berufsfreiheit der Unternehmen sei nicht verletzt, befanden die Richter.
Die Klagen von fünf Versicherungen sowie dreier privat versicherter Bürger wies der Erste Senat ab. Allerdings habe der Gesetzgeber die Pflicht, die künftige Entwicklung der PKV zu beobachten.
Die Privatkassen hatten sich unter anderem gegen den seit Jahresanfang geltenden Basistarif gewandt. Nach den Worten des Gerichts ist der rund 570 Euro teure Tarif, der sich an den Leistungen der gesetzlichen Kassen orientiert, für durchschnittliche PKV-Kunden nicht sonderlich attraktiv. Der von den Privatkassen befürchtete massenhafte Wechsel sei daher nicht zu erwarten.
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) wertete das Urteil als "Beweis für die Sozialstaatlichkeit des Grundgesetzes". Das Gericht habe bestätigt, dass auch alte, kranke und behinderte Menschen einen Rechtsanspruch auf einen bezahlbaren Versicherungsschutz hätten und sich daran auch die private Krankenversicherung beteiligen müsse. Der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach befand, das Gericht habe die Sicherung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung "höher bewertet als die Gewinninteressen der Privatunternehmen".
Kritik gab es von der FDP. Ministerin Schmidt wolle die gesetzlichen Kassen auf Kosten der privaten sanieren. Ein fairer Wettbewerb sei so nicht gegeben, sagte FDP-Generalsekretär Dirk Niebel.