JUGENDKRIMINALRECHT
Regierung sieht Gesetze bestätigt
Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass sich das geltende Jugendkriminalrecht "insgesamt im Wesentlichen bewährt hat". Das teilt sie in ihrer Antwort ( 16/13142) auf eine Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/8146) mit. Weiter ist sie der Auffassung, dass bei den für Jugendliche typischen Taten wie gefährlicher Körperverletzung oder dem sogenannten "Abziehen", bei dem unter Androhung von Gewalt Geld oder ein Handy erpresst wird, keine Gefahr bestehe, dass die zuständigen Gerichte nachträglich Sicherungsverwahrung gegen diese Jugendlichen anordnen.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, sieht die Regierung auch keinen Bedarf, das Strafmündigkeitsalter herabzusetzen. Es stünden bereits geeignete rechtliche Handlungsmöglichkeiten wie etwa Erziehungsberatung, soziale Gruppenarbeit und Heimerziehung zur Integration junger Menschen in die Gesellschaft bereit. Bei einer Gefährdung des Kindes sei das Familiengericht berechtigt, einen Vormund einzusetzen, wenn die Eltern nicht in der Lage seien, das Kind ausreichend zu erziehen. Dies gelte verstärkt, so die Regierung, angesichts der Warnung von Kriminologen vor den negativen Folgen, die ein frühes Eingreifen der Strafjustiz für die weitere Entwicklung der Jugendlichen haben könne.
Wie es in der Antwort weiter heißt, begingen jugendliche Straftäter, die für ihre Taten noch nicht zur Verantwortung gezogen werden können, weil sie unter 14 Jahren sind, zumeist Brandstiftung, Laden- oder Taschendiebstahl und Sachbeschädigung. Der Regierung lägen keine Erkenntnisse vor, dass Gewaltdelikte zugenommen haben. Für das Jahr 2007 seien bundesweit mehr als 102.000 kindliche Tatverdächtigte zu verzeichnen - darunter seien mehr als 84.000 Deutsche. Bei den Intensivtätern sei die zeitnahe und konsequente Reaktion der Polizei und der Justiz von wesentlicher Bedeutung, erläutert die Regierung. Positive Effekte werden den in einigen Ländern von der Polizei vorgenommenen Erziehungsgesprächen zugeschrieben. Eine enge Kooperation zwischen der Polizei, der Staatsanwaltschaft und der kommunalen Verwaltung insbe- sondere den Jugendämtern, verbessere den analytischen Blick auf den jeweiligen Täter und seinen individuelle Lebenslauf. Das wiederum ermögliche einen genauen Zuschnitt der zu treffenden Maßnahmen.