PATIENTENVERFÜGUNG
Von gesetzlicher Regelung abgeraten
In dieser Woche will der Bundestag erneut darüber beraten, welchen gesetzlichen Rahmen eine Patientenverfügung haben soll. Dabei ist mittlerweile die Zahl derer größer geworden, die keine Änderung der derzeit geltenden Regelung für nötig erachten. Solche Stimmen kommen nicht nur von der Bundesärztekammer und einigen Kirchen, nunmehr gibt es auch eine Initiative aus dem Bundestag: Gegen eine "gesetzliche Überregulierung" der Patientenverfügung haben sich 37 Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion, darunter Bundestagspräsident Norbert Lammert sowie Renate Schmidt (SPD) und Jörn Wunderlich (Die Linke) in einem gemeinsamen Antrag ( 16/13262) ausgesprochen.
Die mehrjährige Debatte im öffentlichen, wissenschaftlichen und parlamentarischen Raum habe gezeigt, dass eine über die gegenwärtige Rechtslage hinausgehende gesetzliche Regelung der Patientenverfügung "weder notwendig noch überzeugend möglich" sei, argumentiert die Abgeordnetengruppe. Die Praxis zeige, dass vorhandene Patientenverfügungen schon heute umgesetzt würden, wenn sie die tatsächliche Situation des Patienten wiedergeben und dieser an einer unheilbaren Erkrankung leide, die zum Tode führe.
Der Wunsch, für den möglichen Fall der eigenen Einwilligungsunfähigkeit bestmögliche Vorsorge für medizinische Behandlungsentscheidungen zu treffen, sei verständlich, heißt es in der Vorlage. Die grundsätzliche Problematik einer gesetzlichen Patientenverfügung liege aber darin, dass nicht jede denkbare und möglicherweise erst Jahre später eintretende Situation vorhersehbar und hinreichend konkret vorab zu entscheiden sei.
Dem Parlament liegen insgesamt drei Gesetzentwürfe zur Patientenverfügung ( 16/8442, 16/11360, 16/11493) vor. Sie unterscheiden sich vor allem darin, auf welche Weise dem Willen des Betroffenen Rechnung getragen werden soll. Die Patientenverfügung sollte eigentlich schon Ende Mai im Bundestag abschließend beraten werden. Die Abgeordneten konnten sich jedoch nicht darauf einigen, in welcher Reihenfolge die vorliegenden Entwürfe abgestimmt werden sollten.