EU-SCHULOBSTPROGRAMM
Bund und Länder streiten um die erforderliche Kofinanzierung
Die Idee stammt von der EU-Kommission. Da Europas Schüler offensichtlich immer dicker werden, sollen sie künftig in den Pausen kostenlos mit frischem Obst und Gemüse versorgt werden - alles im Interesse einer gesunden Ernährung. Insgesamt 90 Millionen Euro will die EU jedes Jahr für das Schulobstprogramm zur Verfügung stellen - allein für Deutschland stehen 12,5 Millionen Euro bereit. Mit der gleichen Summe, so verlangt es die EU, müssen die Mitgliedstaaten das Programm kofinanzieren. Genau an dieser Forderung könnte die Umsetzung des Programms in Deutschland jedoch scheitern.
Aus Sicht des Bundesrates sollen zwar die Länder die Programme mit einer eigens zu erarbeitenden Strategie umsetzen - die Finanzierung jedoch solle der Bund sicherstellen, heißt es in einem Gesetzentwurf der Länderkammer ( 16/13111) zur nationalen Umsetzung der EU-Vorlage. Das kritisiert die Bundesregierung als "nicht akzeptabel", wie aus der Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf hervorgeht und auch vom zuständigen Landwirtschaftsministerium bestätigt wird. Da das Schulobstprogramm freiwillig sei, müsse es den Bundesländern überlassen bleiben, ob sie daran teilnehmen wollen. Eine zentrale Finanzierung durch den Bund sei daher nicht möglich, schreibt die Bundesregierung.
Der Streit könnte dazu führen, dass die Obstoffensive in Deutschland ausbleibt. Das wäre nicht nur bedauerlich für die Schüler, sondern auch für die Bauern. Sie erhoffen sich durch das Programm eine steigende Nachfrage. Zumindest der von der EU geplante Starttermin des Programms zu Beginn des Schuljahres 2009/10 ist wohl nicht mehr zu halten. Bisher nämlich ist auch die von der EU für die Mittelbereitstellung verlangte "Aufklärungskampagne" nicht ins Laufen gekommen.
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) hofft dennoch, dass die ihrer Ansicht nach zuständigen Länder das Programm veranstalten werden. "Die Länder haben bei der Ausgestaltung des Programms große Freiheit", sagt Aigner. Diese bestehe auch hinsichtlich der Erhebung von Elternbeiträgen. Sie sei "sehr zuversichtlich", dass die Länder dabei auch den sozialen Aspekt des Programms berücksichtigen werden.
Der Bundesratsentwurf steht am 17. Juni auf der Tagesordnung des Agraausschusses und wird am 18. Juni abschließend im Bundestagsplenum beraten.