LEGISLATIVE
Regierung informiert über Mitwirkung von Externen an Gesetzesarbeit
Die Auslagerung der Gesetzesarbeit an externe Berater hat schon vor der Bundestagswahl für Wirbel gesorgt, nachdem bekannt geworden war, dass der damalige Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) eine Anwaltskanzlei mit der Mitwirkung an einem Gesetzentwurf beauftragt hatte. Dabei handelte es sich keineswegs um einen Einzelfall: Seit dem Jahr 2000 haben externe Kräfte wie etwa Anwaltskanzleien an insgesamt 60 verkündeten Gesetzen und Verordnungen mitgewirkt, wie aus der Antwort der Bundesregierung ( 16/14133) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/14025) hervorgeht. Zuvor wurde demnach eine solche Mitwirkung lediglich einmal im Jahr 1991 registriert.
Dabei seien die entsprechenden Erhebungen rückwirkend bis zum Jahr 1990 erfolgt, erläutert die Bundesregierung in ihrer Vorlage. Es sei "nicht davon auszugehen, dass vor 1990 Externe in nennenswertem Umfang an der Erarbeitung von Gesetzen und Verordnungen mitgewirkt haben, da selbst im Zeitraum von 1990 bis 1999 nur einmal eine externe Beratung" stattgefunden habe, heißt es dazu in der Antwort der Bundesregierung weiter.
Allein 2009 wirkten Externe den Angaben zufolge an der Erarbeitung verkündeter Gesetzen und Verordnungen in 16 Fällen mit, von denen 9 auf das Bundesumweltministerium entfallen. Das Ressort lag laut Antwort auch insgesamt mit 36 Fällen und damit mehr als der Hälfte aller Fremdarbeiten an der Spitze; gefolgt vom Verkehrs- und Bauministerium mit 10 Fällen. Beim Bundesinnenministerium wurden 5 Fälle verzeichnet und beim Bundesfinanzministerium 4 Fälle. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung registrierte 3 Fälle, das Bundeswirtschaftsministerium 2 Fälle und das Familienministerium einen Fall.
Für die externen Leistungen zahlte das Umweltministerium der Aufstellung zufolge insgesamt mehr als 3,6 Millionen Euro an Honoraren und das Verkehrs- und Bauministerium mehr als 2,1 Millionen Euro. Beim Innenministerium fielen insgesamt gut 485.000 Euro an, beim Bildungs- und Forschungsministerium knapp 52.000 Euro und beim Familienministerium 2.500 Euro. Die entsprechenden Angaben des Finanz- und des Wirtschaftsministeriums sind laut Bundesregierung als "VS-Vertraulich" eingestuft.
Die Linke-Abgeordnete Sabine Zimmermann, die die Anfrage gestellt hatte, forderte die neue Regierung auf, die Praxis der Auftragsvergabe nicht fortzuführen. "Dieses Vorgehen, das an eine Selbstaufgabe der Politik grenzt, muss ein Ende haben", sagte sie dieser Zeitung. Sie kritisierte, dass einige Kanzleien an Gesetzentwürfen mitgewirkt und zugleich Unternehmen aus dem entsprechenden Politikbereich beraten hätten.
Schon zu Beginn der neuen Legislaturperiode hatte sich Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) gegen eine zunehmende Auslagerung der Gesetzesarbeit gewandt. Die "Beteiligung von Sachverstand aus Wirtschaft und Gesellschaft zur Vorbereitung staatlicher Entscheidungen in der Exekutive wie der Legislative" sei eine "Errungenschaft postfeudaler Zeitung und ganz sicher kein Skandal", sagte er am 27. Oktober in der konstituierenden Sitzung des neuen Bundestages, doch sei weder die Regierung "Gesetzgeber" noch das Parlament "Gesetznehmer". Der "entstandene Eindruck, diese zentrale staatliche Aufgabe werde immer häufiger und möglichst unauffällig an Anwaltskanzleien, Beratungsunternehmen und Gutachter abgetreten oder ausgelagert, stärkt die Autorität der Verfassungsorgane nicht, weder nach innen noch nach außen", betonte der Bundestagspräsident.