POSITIONEN
Die Fraktionen sind sich über die Bedeutung des Internationalen Strafgerichtshofes einig. Sie wünschen ihm mehr Durchsetzungskraft und Unterstützung
Die Bundesregierung hat an der Ausarbeitung des Römischen Statuts, der völkerrechtlichen Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), aktiv mitgewirkt. Deutschland gehörte zu den ersten 60 Staaten, die es ratifziert haben, sodass es 2002 in Kraft treten konnte.
Bundestag und Bundesrat haben im Herbst 2000 dem Gesetz über das Römische Statut ( 14/2682) zugestimmt. Somit konnte es auch in Deutschland umgesetzt werden. Am 11. Dezember 2000 hinterlegte der Ständige Vertreter der Bundesrepublik bei den Vereinten Nationen die Ratifikationsurkunde. Seitdem ist Deutschland an das Statut gebunden.
Dafür notwendig war auch eine Änderung des Grundgesetzes, um eine Auslieferung deutscher Staatsbürger an den Gerichtshof zu ermöglichen. Außerdem bedurfte es eines Ausführungsgesetzes ( 14/8527), das die Einzelheiten der Zusammenarbeit deutscher Gerichte und Behörden mit den Strafgerichtshof regelt. Und nicht zuletzt mussten die Verbrechenstatbestände, die im Römischen Statut aufgelistet sind, in das deutsche Strafrecht übernommen werden. Das wurde im neu geschaffenen Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) geregelt. Sowohl das Ausführungsgesetz als auch das VStGB traten zum 1. Juli 2002 in Kraft.