Der Internationale Strafgerichtshof stellt eine wichtige Errungenschaft im Umgang mit der Straflosigkeit schwerster Verbrechen dar, die die "internationale Gemeinschaft als Ganzes" betreffen. Mit der Errichtung des IStGH ist es den Vertragsstaaten gelungen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord, Kriegsverbrechen und künftig auch das Verbrechen der Aggression auf internationaler Ebene durch ein unabhängiges Gericht zu ahnden.
Der Internationale Strafgerichtshof stärkt folglich das gesamte UN-System, da die Strafverfolgung andernfalls an die nationalen Grenzen und einen schwer erzielbaren Konsens im UN-Sicherheitsrat gebunden wäre. Deutschland hat sich von Beginn an für die Gründung des IStGH eingesetzt und aktiv an der Ausarbeitung des Römischen Statuts mitgewirkt. Die CDU/CSU-Fraktion ist nach wie vor überzeugt, dass der IStGH beim Kampf gegen die Straflosigkeit und als Zeichen für mehr Gerechtigkeit einen wichtigen Beitrag leisten kann.