Für das Bedürfnis nach der Ahndung schwerer Verstöße gegen das Völkerrecht sind die NS-Verbrechen nur das augenfälligste Beispiel. Der Internationale Strafgerichtshof ist daher ein rechtlicher Fortschritt, der weitreichende Folgen haben kann. Zum einen kann die Bereitschaft, Konflikte eskalieren zu lassen, durch die Strafandrohung gebremst und Kooperationsbereitschaft erzeugt werden. Zum anderen hat die feste Institution eines Strafgerichtshofs, zumal völkerrechtlich legitimiert, eine höhere Legitimität als provisorische Einrichtungen.
Die Möglichkeiten der internationalen Strafgerichtsbarkeit bleiben jedoch begrenzt, solange Mitglieder des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen wie die USA der Meinung sind, ihre Staatsbürger seien immun gegen internationale Strafverfolgung. Damit beschädigen sie die Legitimität der internationalen Strafgerichtsbarkeit. Es wiegt zusätzlich schwer, dass dadurch in vielen Staaten ein antikolonialer Reflex gegen den Westen mobilisierbar ist.