Berlin: (hib/VOM) Mit der Errichtung der "Bundesstiftung Baukultur" soll auf Bundesebene eine Kommunikationsplattform geschaffen werden, um baukulturelle Leistungen zur Geltung zu bringen und das Bewusstsein für anspruchsvolle Planungs- und Baukultur zu stärken. Dies betont die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung ( 16/1990) zur Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf zur Errichtung der Stiftung ( 16/1945). Der Wunsch der Länder, bei der Besetzung der Organe der Stiftung sowie des Konvents der Baukultur berücksichtigt zu werden, sei bereits in der vorliegenden Fassung aufgegriffen worden. Der regelmäßig von der Stiftung auszurichtende Konvent der Baukultur werde alle wesentlichen Bereiche des öffentlichen und privaten Planens und Bauens repräsentieren, so die Regierung. Ihm gehörten Vertreter der Länder an. Dem Konvent stehe das Recht zu, drei Viertel der Mitglieder für den Beirat sowie fünf Mitglieder für den Stiftungsrat zu benennen, um die verschiedenen, im Konvent vertretenen Erfahrungsbereiche auch in den Stiftungsorganen widerzuspiegeln. Näheres werde die Satzung der Stiftung regeln. Die Bundesregierung will nach eigenen Angaben noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren über den Sitz der Stiftung entscheiden und dem Gesetzgeber einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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