Berlin: (hib/MPI) Rentenzahlungen aus Beschäftigung in einem nationalsozialistischen Ghetto erhalten nur wenige Antragsteller. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung ( 16/1955) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/1785) hervorgeht, wurden bislang rund 70.000 Anträge nach dem "Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto" (ZRBG) gestellt. Davon seien zirka 5.000 bewilligt und zirka 61.000 abgelehnt worden. Die Regierung führt die hohe Ablehnungsquote in erster Linie auf "Unkenntnis der Antragsteller" über die komplizierte Rechtslage zurück. Nach dieser könnten Beschäftigungszeiten im rentenrechtlichen Sinn vorliegen, wenn eine Beschäftigung in einem Ghetto "aus eigenem Willensentschluss" und gegen Entgelt ausgeübt wurde. Zumeist handele es sich bei Ghettoarbeit aber um Zwangsarbeit, für die bestimmte Entschädigungsleistungen vorgesehen seien, heißt es weiter.
Die Regierung schreibt, dass die rund 5.000 Bewilligungen "den Erwartungen des Gesetzgebers" entsprächen. Sie sehe auch "keinen Anknüpfungspunkt" für grundsätzliche Änderungen bei der Anwendung des ZRBG.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F. Wolf