Berlin: (hib/WOL) Die im Terrorismusbekämpfungsgesetz vom Januar 2002 festgeschriebenen zusätzlichen Befugnisse von Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Militärischem Abschirmdienst und Bundeskriminalamt sollen weiterhin zeitlich begrenzt bleiben. Dies fordert die Fraktion der Bündnisgrünen in einem Antrag zur Anti-Terror-Gesetzgebung ( 16/2081). Auch nach Ablauf der vereinbarten Fünfjahresfrist Ende dieses Jahres sollen damit die Erweiterungen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und des G-10-Gesetzes künftig nur befristet gelten.
Zum Rechtsschutz von Betroffenen müsse gemeinsam mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ein Konzept für moderneres Dokumentenmanagement ("Elektronische Akte") und zur Vernichtung, Löschung und Sperrung von Akten erarbeitet werden. Dabei sei die Trennung von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten einzuhalten. Darüber hinaus müssten die Möglichkeiten einer gerichtlichen Kontrolle der Sanktionen gegen Betroffene verbessert werden. Die Fraktion erklärt, der EU-Ratsbeschluss über das Einfrieren von Geldern Betroffener führe im Zusammenspiel mit der Umsetzung von Resolutionen des UN-Sicherheitsrates dazu, "dass Betroffene so gut wie keine Möglichkeiten haben, sich gegen die verhängten Maßnahmen gerichtlich zur Wehr zu setzen".
Eine deutlich wirksamere Bekämpfung illegaler Finanztransaktionen erwarten die Bündnisgrünen von einem automatisierten Auskunftsverfahren. Dabei sei zu erwägen, dem Bundesamt für Verfassungsschutz das Recht einzuräumen, Auskünfte über zentrale Kontostammdaten abfragen zu lassen. Das bisherige Recht des Bundesamtes, im Einzelfall bei Kreditinstituten und Finanzunternehmen Auskünfte über Konten, Kontoinhaber oder Geldbewegungen einzuholen, setze dagegen ein Wissen darüber voraus, bei welchem der etwa 3.000 Kreditinstitute in Deutschland ein Konto unterhalten werde.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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