Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung soll zum Terrorismusbekämpfungsgesetz vom Januar 2002 einen aktualisierten und methodisch überarbeiteten Evaluierungsbericht vorlegen. Dies fordert die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 16/2072). Die Aus- und Bewertung von Erkenntnissen der vergangenen eineinhalb Jahre seien "unabdingbar für ein seriöses Gesetzgebungsvorhaben", erklärt die Fraktion. Im Rahmen der Evaluierung seien auch Informationen über bisher nicht ausgewertete Bereiche vorzulegen. Danach fehlen bisher Informationen über die Streubreite beim Einsatz von IMSI-Catchern. Diese werden von Strafverfolgungsbehörden und Geheimdiensten eingesetzt und funktionieren gegenüber Handys wie die Funkstelle oder Basisstation eines Mobilfunknetzes. Also buchen sich Handys innerhalb einer bestimmten Reichweite in den IMSI-Catcher ein und bieten den Behörden die Möglichkeit, ein Gerät zu identifizieren, zu orten und Gespräche abzuhören.
Weiter erklärt die Fraktion, es gebe bisher keine Informationen darüber, in welchem Umfang bei solchen Überprüfungen Personen abgehört werden, die gar nicht Ziel der Überprüfung sind. Der neue Evaluierungsbericht müsse im Übrigen rechtzeitig im Parlament eingebracht werden, damit er vor der Verabschiedung neuer Anti-Terror-Gesetze beraten werden könne.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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