Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung befürwortet grundsätzlich einen Börsengang des Beteiligungsbereichs des Mischkonzerns RAG AG. Wie sie in ihrer Antwort ( 16/2030) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/1822) allerdings betont, dürften dadurch keine zusätzlichen Lasten oder Risiken für den Bund entstehen. Bevor die Frage eines Börsengangs der RAG-Beteiligungen entschieden werde, müssten daher alle Aspekte gründlich geprüft werden. So habe das Bundeswirtschaftsministerium in Absprache mit allen Beteiligten ein Gutachten zu den so genannten Stillsetzungs-, Alt- und Ewigkeitslasten des Steinkohlebergbaus sowie ein Gutachten zum Wert des RAG-Beteiligungsbereichs vergeben. Erst wenn die Ergebnisse aller Gutachten vorlägen, könne über die Frage eines Börsengangs entschieden werden. Der bestehende Haftungsverbund zwischen dem Bergbaubereich der RAG AG und deren Beteiligungsbereich führe nicht zu einer Änderung der gesetzlichen Haftungsregelungen im Hinblick auf die Alt- und Ewigkeitslasten des RAG-Steinkohlebergbaus. Darunter sind die Folgekosten des Bergbaus zu verstehen. Als Bergwerkseigentümer sei die RAG für diese Lasten verantwortlich, so die Regierung.
Die Fraktion hatte in ihrer Anfrage die Ankündigung von RAG-Konzernvorstand Werner Müller zitiert, den Konzern weit reichend umzustrukturieren, um bessere Bedingungen für den im zweiten Quartal 2007 geplanten Börsengang zu schaffen. Danach sei vorgesehen, den Konzern zum Jahrswechsel in einen Unternehmensteil mit den Bereichen Energie, Chemie und Immobilien und einen Unternehmensteil mit dem Bereich Bergbau aufzuteilen. Der Bergbau-Teil solle unter dem alten Namen RAG in Form einer Stiftung fortgeführt werden soll. Über dieses Stiftungsmodell der RAG ist nach Darstellung der Regierung noch keine Entscheidung getroffen worden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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