Berlin: (hib/HIL) Die Bundesregierung hält es nicht für problematisch, dass mit der Deutschen Telekom AG ein Unternehmen die Rechte für die Internet-Übertragung von Spielen der Fußball-Bundesliga gekauft hat, das zu 38 Prozent dem Bund gehört. Sie sieht die erforderliche "Staatsferne von Rundfunkveranstaltern" gewahrt, wie aus ihrer Antwort ( 16/2154) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/1832) hervorgeht. Die Telekom, die zu 38 Prozent dem Bund gehört, habe zurzeit nicht vor, Rundfunkveranstalter zu werden. Vielmehr wolle sie sich auf die Rolle des Infrastrukturanbieters beschränken. Die Frage der Zulässigkeit staatlicher Beteiligungen an Fernsehanbietern stelle sich daher nicht. Die Fraktion hatte Bedenken geäußert, ob die deutschen Mediengesetze erlauben, dass ein Unternehmen Fernsehveranstalter wird, an dem der Staat unmittelbar beteiligt ist.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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