Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat
das Land Brandenburg darauf hingewiesen, dass die im Land geplante
Novelle des Nationalparkgesetzes "Unteres Odertal"
Nutzungsmöglichkeiten vorsieht, die im Vergleich zum geltenden
Gesetz als "Senkung der Standards" betrachtet werden müssen.
Wie aus ihrer Antwort (
16/2192) auf eine Kleine Anfrage von
Bündnis 90/Die Grünen (
16/1944) hervorgeht, hat die Regierung das Land
aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Nationalparkplan mit
dem Bundesumweltministerium abgestimmt wird. Die Inhalte eines
Managementplans, einer wasserwirtschaftlichen Machbarkeitsstudie
und einer Vereinbarung zur Fischerei für das
Naturschutzgroßprojekt "Unteres Odertal" müssten in den
Nationalparkplan integriert werden. Die Regierung bedauert nach
eigenen Angaben, dass der Entwurf zur Novellierung des
Nationalparkgesetzes keine zeitlichen Festlegungen für die
Schaffung einer nutzungsfreien Kernzone im Nationalpark
enthält. Die Bundesregierung hat dem Verein der Freunde des
Deutsch-Polnischen Europa-Nationalparks Unteres Odertal als
Träger des Naturschutzgroßprojekts nach eigener
Darstellung über 13 Millionen Euro dafür zur
Verfügung gestellt, heißt es weiter. Weitere
Bundesmittel seien derzeit nicht vorgesehen. Ziel dieses
Großprojekts sei es, das untere Odertal in seiner Gesamtheit
für den Naturhaushalt zu erhalten und durch
Flächenankäufe dauerhaft zu sichern. Bislang seien 13
Prozent der Fläche des gesamten Nationalparks als
"Totalreservat" ausgewiesen. Mit der Bereitstellung von
Bundesmitteln im Jahre 1992 sei das Land verpflichtet worden, das
Kerngebiet des Projekts bis zum Ablauf des Förderzeitraums als
Naturschutzgebiet auszuweisen. Das Land habe inzwischen angeregt,
das Projekt vorzeitig zu beenden. Die Gefahr, dass die
EU-Kommission Fördergelder von 3,4 Millionen Euro
zurückfordern könnte, besteht nach Ansicht der
Bundesregierung nicht.