Berlin: (hib/WOL) Nach den bisherigen Erkenntnissen sind RFID-Chips für den Masseneinsatz bei Großveranstaltungen anwendbar. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/2169) auf eine Kleine Anfrage der Bündnisgrünen ( 16/1930). Die Oppositionsfraktion hatte bezweifelt, dass die Chips mit der Radiofrequenz-Identitätstechnologie (RFID) auf den Eintrittskarten zu Spielen der Fußballweltmeisterschaft den Massentest bestanden haben, weil die Identität der Ticketinhaber an den Eingängen der Stadien nur stichprobenartig geprüft worden sei. Dazu heißt es in der Antwort, es sei nie vorgesehen gewesen, die Identität aller Stadienbesucher zu überprüfen. Alle Sicherheitskonzepte seien nur von einer stichprobenartigen Kontrolle ausgegangen. Während der Fußball-WM habe jeder Besucher beim Einlass ins Stadion ein elektronisches Drehkreuz passiert. Der Zutritt zum Stadion ohne einen RFID-Chip auf der Eintrittskarte sei nicht möglich gewesen. Beim Passieren des Drehkreuzes hätten die personenbezogenen Daten des Ticketinhabers über eine Datei, die zu einer im Chip gespeicherten Nummer angelegt ist, zur Identitätsprüfung genutzt werden können.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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