Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung hat dem Parlamentarischen Kontrollgremium am 5. April dieses Jahres über die Beobachtung von Bundestagsabgeordneten durch den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abschirmdienst und den Verfassungsschutz berichtet und gegenüber dem Ältestenrat des Bundestages zu den rechtlichen Voraussetzungen Stellung genommen. Darauf verweist sie in ihrer Antwort ( 16/2166) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/1899). Sie äußere sich zu geheimhaltungsbedürftigen Angelegenheiten der Nachrichtendienste des Bundes nur in den dafür vorgesehenen Gremien des Bundestages, heißt es weiter.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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