Berlin: (hib/MPI) Die Vergütung der Leistungen freiberuflicher Hebammen ist laut Bundesregierung nicht in Gefahr. Auch wenn der notwendige Vertrag zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und den Berufsverbänden der Hebammen bis zum 30. November diesen Jahres mit Wirkung zum 1. Januar 2007 nicht zustande kommt, gebe es für die Vergütung eine Rechtsgrundlage, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/2222) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/2118). Die bestehende Hebammenhilfe-Gebührenverordnung bleibe so lange in Kraft, bis der Vertrag geschlossen oder der Vertragsinhalt von der zuständigen Schiedsstelle festgesetzt wurde. Weiter heißt es, im Rahmen der Gesundheitsreform werde geprüft, ob die noch in der Reichsversicherungsordnung enthaltenen Regelungen der Hebammenhilfe in das Sozialgesetzbuch übernommen werden sollen.
Die Regierung weist darauf hin, dass es zu einer Novelle der Hebammenhilfe-Gebührenordnung durch den Gesetzgeber erst im Lichte der anstehenden Gesundheitsreform kommen könne. Zudem sei zu berücksichtigen, dass sich eine Anhebung der Vergütungen durch Rechtsverordnung so kurz vor der Überführung in vertragliche Vergütungsvereinbarungen auf die bereits laufenden Verhandlungen zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und den Berufsverbänden der Hebammen negativ auswirken könne. Im Übrigen seien die Gebühren im Juli 2004 mit einem geschätzten Erhöhungsvolumen von rund 6,5 Prozent erhöht worden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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