Berlin: (hib/MPI) Arbeitssuchende mit Migrationshintergrund können sich bei Diskriminierungen bei den Arbeitsagenturen an die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration wenden. Allerdings werde die Beauftragte nur dann tätig, wenn sich aus dem vorgetragenen Sachverhalt konkrete Anhaltspunkte für ungerechtfertigte Ungleichbehandlung ergeben, die an die Staatsangehörigkeit beziehungsweise die ethnische Abstammung anknüpfen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/2198) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/1898). Im Übrigen schalteten sich bei Beschwerden die zuständige Regionaldirektion beziehungsweise das zentrale Kundenreaktionsmanagement der Bundesagentur für Arbeit ein.
Die Regierung schreibt weiter, dass sich hin und wieder Einzelpersonen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder bei der Integrationsbeauftragten "über schlechte Behandlung, vermeintliche Diskriminierungen oder nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlungen" beschwerten. Soweit es sich nicht um anonyme Anschuldigungen handele, werde den Vorwürfen nachgegangen. Die dahinter stehenden Konflikte könnten in der Regel gelöst werden. "Schon nach geltendem Recht - und dies entspricht auch der Rechtspraxis - darf niemand u. a. wegen seiner Abstammung, seiner Sprache oder seiner Herkunft benachteiligt werden", heißt es in der Antwort.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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