Berlin: (hib/VOM) Nach dem Lärmschutz an Verkehrsflughäfen erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleine Anfrage ( 16/2218). Unter anderem wollen die Abgeordneten erfahren, zu welchen Zeiten Einschränkungen des Flugverkehrs gelten, welche Flughäfen ihre Landegebühren nach dem Lärm differenzieren und an welchen Flughäfen die Anwohner beim Überschreiten eines bestimmten Lärmgrenzwertes Anspruch auf Entschädigung oder Erstattung von Lärmschutzkosten haben.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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