Berlin: (hib/VOM) Knapp 90 Prozent der
Gerichtsverfahren in Bau- und Architektenangelegenheiten sind im
Jahr 2004 in der ersten Instanz beigelegt worden. Dies berichtet
die Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/2246) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/2115). Dabei habe es sich um 70.357
Zivilverfahren gehandelt, zu denen noch 8.105 Berufungssachen
hinzugekommen seien. Im gleichen Jahr hätten allein die
Amtsgerichte 26.094 Verfahren in Bau- und Architektensachen
erledigt, deren durchschnittliche Dauer fünfeinhalb Monate
betragen habe. Gut 42 Prozent der Verfahren seien innerhalb von
drei Monaten über die Bühne gegangen, etwas mehr als zwei
Prozent seien über zwei Jahre lang anhängig gewesen. Die
Bundesregierung lehnt nach eigener Aussage die Einführung
besonderer Verfahrensregeln allein für Bausachen ab. Sie
spricht sich auch gegen eine Privilegierung von baurechtlichen
Streitigkeiten beim Erlass von Teilurteilen aus. Teilurteile, wie
sie die Fraktion zur Diskussion gestellt hatte, dienten dazu,
Entscheidungen zu vereinfachen und die Verfahren zu beschleunigen.
Schätzungen zufolge werde jedoch nur in rund fünf Prozent
aller durch Urteil erledigten erstinstanzlichen Verfahren ein
Teilurteil erlassen. Die Bundesregierung verspricht sich von den im
Entwurf eines Forderungssicherungsgesetzes vorgeschlagenen
Änderungen, dass die praktische Bedeutung von Teilurteilen
zunimmt. Unter anderem sei darin vorgesehen, dass die Parteien den
Erlass eines Teilurteils beantragen können. So könnten
sie das Gericht zur Entscheidung darüber zwingen, ob die
Voraussetzungen für ein Teilurteil vorliegen. Darüber
hinaus würde die im Gesetzentwurf vorgeschlagene
vorläufige Zahlungsanordnung dem Gericht ermöglichen,
frühzeitig einen Titel über einen Teilbetrag oder den
strittigen Gesamtbetrag zu erlassen, ohne dass in der Sache bereits
entschieden oder eine Abgrenzung vom übrigen Teil des
Rechtsstreits vorgenommen worden ist. Das Gericht solle die
vorläufige Zahlungsanordnung auf Antrag jederzeit
abändern oder aufheben können, wenn sich die Sachlage
ändert. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht,
begrüßt die Regierung grundsätzlich die Einrichtung
von Spezialkammern für Bausachen. Die Besonderheiten
baurechtlicher Streitigkeiten legten dies nahe. Dadurch würden
eine einheitliche Rechtsprechung gefördert und
widersprüchliche Entscheidungen vermieden. Besondere Kammern
und Senate für Bausachen könnten jedoch nur durch die
Präsidien der Gerichte eingerichtet werden, heißt es in
der Antwort.