Berlin: (hib/SAS) Nach wie vor bestehen
Unterschiede zwischen alten und neuen Bundesländern, die sich
in der Arbeitslosenquote deutlich zeigen. Während 2005 im
Westen der Republik 9,7 Prozent der Bürger arbeitslos gemeldet
waren, lag die Ziffer für Ostdeutschland bei 18,5 Prozent.
Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (
16/2241) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/2137) über ungleiche
Lebensverhältnisse in Ost und West hervor. Zur Bewertung
darüber, ob für die Angleichung der
Lebensverhältnisse in beiden Teilen der Republik weiterer
Handlungsbedarf besteht, hatte die Fraktion nach vergleichbaren
Daten etwa bei Verbraucherinsolvenzverfahren und
Ausbildungsplätzen gefragt. Nach Angaben der Regierung wurden
im Vorjahr 66.945 Verbraucherinsolvenzverfahren in Deutschland
eröffnet, 52.393 in den alten, 14.552 in den neuen
Bundesländern einschließlich Berlins. Damit liegt die
Zahl der Verfahren im Vergleich zum Anteil der Bevölkerung in
Ostdeutschland nicht überproportional hoch. Von 550.000 dualen
Ausbildungsverträgen, die bis September 2005 abgeschlossen
worden waren, entfielen laut Regierung rund 434.000 Verträge
auf die alten und 116.000 auf die neuen Länder. Die
Ausbildungsquote bezogen auf die sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigten liege bundesweit seit Jahren bei 6,4 Prozent
für die alten und 7,2 Prozent für die neuen
Bundesländer. Die Bundesregierung sieht sich gerade durch die
positive Entwicklung des verarbeitenden Gewerbes in Ostdeutschland,
das seit Jahren "überdurchschnittlich" wachse, in ihrer
Förderpolitik bestätigt. Auch im ersten Quartal des
laufenden Jahres weise das verarbeitende Gewerbe im Osten ein
Umsatzwachstum von 13,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum
auf, ebenso stiegen die Exporte weiter. Die Regierung hält
deshalb an ihrer Förderung des Aufbaus Ost fest, um
Unterschiede in der Wirtschaftskraft, beim Angebot an
Arbeitsplätzen und in der infrastrukturellen Ausstattung
zwischen alten und neuen Ländern zu beseitigen. Als
wichtigstes Instrument zur Finanzierung des Aufbaus Ost nennt sie
den Solidarpakt II, dessen staatliche Transferleistungen bis zum
Jahr 2019 festgeschrieben sind.