Berlin: (hib/VOM) Staatliche
Übergriffe gegen Christen gibt es nach Darstellung der
Bundesregierung in Pakistan nicht. Wie aus ihrer Antwort (
16/2201) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/1902) hervorgeht, seien von Anfang 2000 bis
Ende Mai dieses Jahres sieben gesellschaftliche Übergriffe von
überregionaler Bedeutung bekannt geworden. 2002 habe es
mehrere militante Anschläge gegen christliche Einrichtungen in
Pakistan gegeben. So seien Bombenanschläge und Angriffe gegen
Kirchen, Hospitäler, Schulen und Nichtregierungsorganisationen
verübt worden, bei denen jeweils mehrere Menschen umgekommen
seien. Am 12. November des vergangenen Jahres habe ein Mob von etwa
1.500 Personen kirchliche Einrichtungen in der Provinz Pandschab
angegriffen und zwei Kirchen, ein christliches Hospiz und das Haus
des Pfarrers angezündet und zerstört. Vor dem Hintergrund
der Proteste gegen die Mohammed-Karikaturen habe am 20. Februar
dieses Jahres ein aufgebrachter Mob in der Stadt Sukkur zwei
Kirchen niedergebrannt. Die pakistanische Verfassung garantiert
nach Angaben der Regierung die freie Religionsausübung, auch
ein Wechsel der Religion sei nicht strafbar. Allerdings stelle sich
die tatsächliche Situation der Konvertiten anders dar.
Gesellschaftlich würden Konvertiten geächtet. Das bedeute
für diesen Personenkreis meist die Aufgabe der vorherigen
wirtschaftlichen Lebensgrundlagen und den Umzug in eine andere
Region des Landes, um dort anonym ein neues Leben zu beginnen. Dem
Auswärtigen Amt sei kein Fall bekannt geworden, heißt es
weiter, bei dem aus Deutschland nach Pakistan abgeschobene Personen
wegen ihres Wechsels der Religion staatlich oder nichtstaatlich
benachteiligt wurden.