Berlin: (hib/VOM) Die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung hat vom 1. Januar 2005 bis zum 5. Juli dieses Jahres 2.877 Haushaltshilfen nach Deutschland vermittelt. Mit 2.306 stammten die meisten davon aus Polen, wie aus der Antwort der Bundesregierung ( 16/2278) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/2104) hervorgeht. 244 Personen seien aus Rumänien, 153 aus Ungarn, 84 aus der Slowakei, 57 aus Bulgarien, 30 aus Tschechien und drei aus Slowenien vermittelt worden. Die FDP hatte sich nach der illegalen Beschäftigung in Privathaushalten mit Pflegebedürftigen erkundigt. Dazu heißt es in der Antwort, illegale Beschäftigung spiele sich naturgemäß im Verborgenen ab, so dass sich deren Ausmaß und Umfang nur schwer und ungenau ermitteln lasse. Eine Informationskampagne zu den rechtlichen und möglicherweise gesundheitlichen Folgen der illegalen Beschäftigung in Haushalten mit Pflegebedürftigen plant die Regierung nach eigener Aussage zurzeit nicht. Bei den in Rede stehenden illegal beschäftigten ausländischen Pflegekräften soll es sich vorrangig um Frauen handeln, die im Haushalt der Pflegebedürftigen lebten und für die Betreuung rund um die Uhr zur Verfügung stünden, so die Regierung. Für ihre Arbeit erhielten sie eine Vergütung, die weit unter jener liegen, die für eine legale 24-Stunden-Betreuung gezahlt werden müsste, sowie Kost und Logis.
Nach Auffassung der Regierung liegt die wesentliche Ursache für die Beschäftigung illegaler Pflegekräfte im Lohngefälle. Sie verweist auf eigene Initiativen, um legale haushaltsnahe Betreuungsangebote für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen attraktiver zu machen. So seien zusätzliche Leistungen und bessere Versorgungsangebote für Demenzkranke, aber auch für geistig Behinderte und psychisch Kranke mit erheblichem allgemeinen Betreuungsaufwand eingeführt worden. Zudem würden Privathaushalte als Auftrag- und Arbeitgeber stärker steuerlich entlastet. Haushaltsnahe Dienstleistungen im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung würden von der Regierung durch besonders günstige Pauschalbeiträge von je fünf Prozent zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sowie durch ein arbeitgeberfreundliches Melde- und Beitragsverfahren (Haushaltsscheck) gefördert.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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