Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung wird soweit wie möglich auf vorhandene Daten in Bundesministerien und im Statistischen Bundesamt zurückgreifen, wenn es um die Feststellung der Bürokratiekosten von Unternehmen geht, die durch Bundesrecht verursacht werden. Dies geht aus ihrer Antwort ( 16/2257) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/2116) hervor. Für die Messung des tatsächlichen Aufwands, um Informationspflichten des Bundes zu erledigen, reichten die vorhandenen Kapazitäten des Statistischen Bundesamtes jedoch voraussichtlich nicht aus. Aus diesem Grund sollen die Mittel für die Behörde "in beschränktem Umfang" aufgestockt werden, heißt es in der Antwort.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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