Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung
betrachtet die Entwicklung der Unfälle im
Straßenverkehr, bei denen illegale Drogen eine Rolle spielen,
mit Sorge. Dies unterstreicht sie in ihrer Antwort (
16/2264) auf eine Kleine Anfrage von
Bündnis 90/Die Grünen (
16/2148). Zwischen 1997 und 2005 sei die Zahl
der Unfälle mit Personenschaden und mit der Unfallursache
Drogenkonsum von 612 auf 1.337 gestiegen. Dies entspreche einem
Anstieg um knapp 125 Prozent. Im Gegensatz dazu sei die Gesamtzahl
aller Verkehrsunfälle mit Personenschaden in diesem Zeitrum um
etwa zwölf Prozent zurückgegangen. Anhaltspunkte für
das Einwirken von Drogen, darunter auch Cannabis, könnten
typische Ausfallerscheinungen oder unerklärliche Fahrfehler
sein, aber auch Indizien wie verzögerte Pupillenreaktionen,
rhythmisches Muskelzittern und ähnliche körperliche
Auffälligkeiten. Ob die Zeugenaussage eines Polizeibeamten als
Beweismittel für eine strafrechtliche Verurteilung ausreicht
oder ob weitere Anhaltspunkte hinzutreten müssen, sei eine
Frage des Einzelfalls. Um die Arbeit der Polizisten vor Ort zu
erleichtern, habe die Bundesregierung Schulungsprogramme für
Polizeibeamte unterstützt, heißt es weiter. Mittlerweile
setzten alle Bundesländer ein Drogenerkennungsprogramm ein.
Bei regelmäßigem Cannabis-Konsum werde derzeit die
Fahreignung ausgeschlossen, während sie bei gelegentlichem
Cannabis-Konsum unter bestimmten Voraussetzungen noch gegeben sein
könne. Bislang existieren nach Aussage der Regierung keine
einheitlichen Kriterien, die eine Differenzierung zwischen
regelmäßigem und gelegentlichem Cannabis-Konsum
erlauben.