Berlin: (hib/VOM) Die beschlossene
Erhöhung der Mehrwertsteuer zum 1. Januar 2007 dient nach
Angaben der Bundesregierung dazu, die Trägfähigkeit der
öffentlichen Haushalte einschließlich der sozialen
Sicherungssysteme zu verbessern und finanzpolitische
Handlungsspielräume wiederzugewinnen. Dies betont sie in ihrer
Antwort (
16/2297) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Die Linke (
16/2139). Der Bund könne durch die
erwartete Verbesserung der Einnahmen im kommenden Jahr die
verfassungsrechtliche Regelgrenze der Kreditfinanzierung, wonach
die Kreditaufnahme die Investitionen nicht übersteigen darf,
einhalten. Zudem werde sich das gesamtstaatliche Defizit auf
zweieinhalb Prozent des Bruttoinlandsproduktes verringern. Mit
Blick auf den erwarteten dämpfenden Effekt der
Mehrwertsteuererhöhung hat die Bundesregierung nach eigener
Aussage bereits in diesem Jahr ein Impulsprogramm gestartet, um
Konjunktur und Wachstum zu stimulieren. Darüber hinaus seien
keine weiteren Maßnahmen vorgesehen, die dem Ziel, die
öffentlichen Haushalte zu konsolidieren, entgegenwirken
könnten. Im Statistischen Bundesamt lägen derzeit keine
Erkenntnisse darüber vor, ob und in welchem Umfang die
Mehrwertsteuererhöhung zu vorgezogenen Preiserhöhungen
führen wird, heißt es weiter.