Keine Alternative zur Erfassung der Bevölkerung in
Melderegistern
Inneres/Antwort - 27.07.2006
Berlin: (hib/VOM) Zur Erfassung der
Bevölkerung an ihrem Wohnort und ihrer Registrierung im
Melderegistern gibt es keine Alternative. Dies erklärt die
Bundesregierung in der Antwort (
16/2245) auf eine Kleine Anfrage der FDP (
16/2111). Falls das Meldewesen im Rahmen der
Föderalismusreform in die ausschließliche
Gesetzgebungskompetenz des Bundes überführt werden
sollte, wird das Bundesinnenministerium (BMI) den Entwurf eines
Bundesmeldegesetzes erarbeiten. In der Vorbereitung wurde eine
Arbeitsgruppe unter Leitung des BMI eingerichtet, der unter anderem
Vertreter des Innenressorts der Länder und ein Vertreter der
kommunalen Spitzenverbände angehören. Im Herbst soll ein
Bericht vorgelegt werden, der mögliche neue
Melderegisterstrukturen untersucht und Empfehlungen für den
politischen Entscheidungsprozess gibt. Mit dem Entwurf eines neuen
Meldegesetzes wird eine bisher nur unvollkommen erreichbare
Rechtseinheit im Meldewesen angestrebt und die weitere
Modernisierung durch Überführung in zukunftsfähigere
Strukturen vorgesehen, heißt es. Schwerpunkte seien eine
stärkere Orientierung an den Interessen der Bürger in
Bezug auf Lebenslagen und eine räumlich-zeitliche
Flexibilisierung. Gleichzeitig sollen den
Informationsbedürfnissen der auf Meldedaten angewiesenen
öffentlichen und privaten Stellen stärker als bisher
Rechnung getragen werden. Dabei sollen zeitgemäße,
offene und erprobte Standards zur Anwendung kommen und geeignete
Technologien eingesetzt werden.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F. Wolf